Limitierung und Plombierung Ihrer Musikanlage nach behördlicher Vorgabe.
Im Rahmen des Ansuchens um eine Betriebsanlagengenehmigung, bei einer Änderung oder im Fall von Unregelmäßigkeiten im Betrieb kann es dazu kommen, dass eine Limitierung und Plombierung Ihrer Musikanlage vorgeschrieben wird.
In diesem Fall erhalten Sie von der Behörde ein Schreiben, das einerseits gewisse technische und mechanische, und andererseits eben akustische Parameter spezifiziert. Beispielsweise kann die Behörde vorschreiben, dass Lautsprecher körperschalltentkoppelt montiert werden.
Körperschall – körperschallentkoppelte Montage von Lautsprechern
Körperschall ist jener Energieanteil des Schalls, der sich beispielsweise durch spürbare Vibration an Böden, Wände und Decken überträgt. Eine entsprechend körperschallentkoppelte Montage von Lautsprechern soll dafür sorgen, dass diese direkte Energieübertragung bzw. -ableitung in die Wand möglichst unterbunden wird.
Realisiert wird dies durch den Einbau spezieller Dämpfer, die über keine starre interne Verbindung verfügen. Werden Lautsprecher von der Decke abgehängt, dann würde beispielsweise ein entsprechend zugelassenes Gummiband diese Auflage erfüllen. Gerade im Fall von Überkopf-Montagen ist allerdings ganz besonders auf einschlägige Material- und Montagevorschriften zu achten. Dies dient sodann der Sicherheit der Menschen, die sich neben / unterhalb der Lautsprecher aufhalten.
Die Körperschallentkopplung selbst wiederum soll durch die angestrebte Minimierung der körperlichen Übertragung von Schall- bzw. Bewegungsenergie dafür sorgen, dass Schwingungen in Gebäudebauteilen möglichst vermieden werden. Einfach gesagt soll das dafür sorgen, dass die Gläser im Regal des Nachbarn ruhig stehen. Bedenken Sie: Kann ihr Nachbar gut schlafen, haben auch Sie Ruhe.
Eine Limitierung und Plombierung beginnt in der Regel mit dem Einmessen der Tonanlage.