In vielen Fällen müssen Tonanlagen auf Basis behördlicher Vorschriften eingestellt werden. Oft geht es dabei um die Limitierung und Plombierung Ihrer Tonanlage, um eine Überschreitung maximaler Schallpegelwerte zu verhindern. Das Ziel dabei ist ein gedeihliches Miteinander Ihres Betriebs mit den AnrainerInnen!
Wir stellen Ihre Tonanlage entsprechend eines magistratischen Bescheids richtig ein. Im Anschluss limitieren und plombieren wir Ihre Anlage derart, dass Sie den Vorschriften der Behörde entspricht.
Tonanlagen Verleih in Wien und St. Pölten!
Während wir Ihre Tonanlage einmessen und limitieren oder während Servicearbeiten mieten Sie einfach aus unserem Verleih in Wien und St. Pölten: www.djsetverleih.at